MöBahn.de - Das etwas andere Forum für den ÖPNV » ÖPNV in Deutschland, Europa und der Welt » Tram, Bus und Co. » Münsterland » Gericht kippt die ÖPNV-Direktvergabe - Ausschreibung jetzt zwingend

Der Vergabesenat am Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ÖPNV-Direktvergabe im Münsterland am Mittwoch gekippt. Die vier Münsterland-Kreise haben danach mit dem von ihnen gewählten Weg, die Leistungen des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) direkt an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) und damit an ihr Tochterunternehmen zu vergeben, gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
Das Gericht untersagte den Münsterland-Kreisen ohne "ein offenes, transparentes und wettbewerbliches Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilten". Das bedeutet im Klartext: Die Auftraggeber müssen ausschreiben.
Gegen die bisherige Praxis hatte ein Bus-Unternehmer aus Ochtrup im vergangenen Jahr geklagt. Er hatte von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung in Münster Recht bekommen. Der Unternehmer hatte sich für 100 der 374 Buslinien interessiert. Daraufhin waren die Kreise vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Und verloren.
Die unmittelbaren Konsequenzen für den RVM-Busverkehr sind derzeit noch nicht absehbar. Ursprünglich hatten die Kreise Steinfurt, Borken, Coesfeld und Warendorf in diesem Jahr vorgehabt, den Betrieb der 374 Buslinien (jährliches Auftragsvolumen: 16 Millionen Euro) für weitere zehn Jahre an die RVM zu vergeben - ohne Ausschreibung.
Quelle: Ahlener Zeitung
Müsste das dann für den SPNV nicht auch gelten?

Zitat von Philipp Wilkens
Müsste das dann für den SPNV nicht auch gelten?
Berechtigte Frage.
War das Netz Westmünsterland nicht auch direkt an die DB vergeben worden???
JA!
Aber:
Zitat
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Zitat von Andreas Beeck
War das Netz Westmünsterland nicht auch direkt an die DB vergeben worden???
Nein. Nach dem die Preise alle das Budget gesprengt hatten, wurde das ganze ein freihändiges Verfahren, in dem die DB wohl das letztendlich günstigste Angebot abgegeben hatte.
Zitat von Jörg B.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Gibt ja auch kein Grund. Ist ja alles mit rechten Mitteln gelaufen.
Danke für den Hinweis.