MöBahn.de - Das etwas andere Forum für den ÖPNV » ÖPNV in Deutschland, Europa und der Welt » Eisenbahn » Ausland » SBB Doppelstockwagen dürfen fahren - Gericht hat positiv entschieden
#1 SBB Doppelstockwagen dürfen fahren - Gericht hat positiv entschieden von Rolf Aretz
18.02.2018 18:48

Zitat von https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/gerichtsentscheid-die-neuen-sbb-doppelstocker-durfen-fahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neuen SBB-Doppelstockzüge fahren dürfen. Eine Beschwerde wurde abgewiesen.
Veröffentlicht am 16.02.2018
Von den neuen Doppelstockzügen der SBB können sechs Stück am 26. Februar auf der Basis
der befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr eingesetzt werden. Dies geht aus einer
Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Die Züge werden in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich-Bern und als Regio-
Express auf der Strecke Zürich–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen
die neuen Züge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen
Intercity-Linien zum Einsatz, wie die SBB heute mitteilt.
Inclusion Handicap, der Dachverband der Behinderten-Organisationen der Schweiz, ist damit
einverstanden, wie aus der am Freitag publizierten Verfügung hervorgeht. Der Verband hat
im Januar eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Unbegleitete Reisende mit einer Behinderung stossen gemäss Verband auf zu viele Hindernisse.
Die neuen Doppelstockwagen erfüllen gemäss der Behinderten-Organisation nicht die
Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
In einem ersten Schritt hatte das Bundesverwaltungsgericht nun über die aufschiebende
Wirkung der Beschwerde zu entscheiden und über vorsorgliche Massnahmen,
welche der Verband gefordert hat.
Der Verband hat beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, dass bei den noch nicht fertig
gestellten Doppelstock-Zügen eine ganze Reihe von Anpassungen vorzunehmen sei.
Das Gericht hat das Begehren jedoch abgewiesen. Würde dies geschehen, könnte dies
den Entscheid des Gerichtes in der Sache faktisch vorweg nehmen.
Zudem könne mit einem Erlass von vorsorglichen Massnahmen der Fall eintreten, dass sich
diese als unnötig erweisen und dadurch der SBB ein finanzieller Schaden verursacht würde.
Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu weiter aus, dass es den SBB zu überlassen sei,
ob sie das finanzielle Risiko einer späteren Anpassung tragen möchten.
Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht in der aktuellen Zwischenverfügung,
ob die aufschiebende Wirkung für die noch nicht fertig gebauten Züge entzogen wird. Grund-
sätzlich dürften diese bis zu einem rechtskräftigen Entscheid in dieser Sache nicht in Verkehr
gesetzt werden. SBB sei auf mindestens 25 der Züge angewiesen
Die SBB haben jedoch einen solchen Entzug beantragt, weil die Inbetriebnahme der neuen
Züge «keinen weiteren Aufschub dulde», wie aus der Zwischenverfügung hervor geht.
Die SBB argumentieren, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb
bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres stufenweise hochfahren zu können.
Inclusion Handicap erhält nun die Gelegenheit, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen,
bevor das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Die SBB begrüssten den Entscheid und wollen die Züge in Betrieb setzen. So könnten
sie die Kompositionen auf Alltagstauglichkeit prüfen, bevor die neuen Züge mit Fahrplan-
wechsel im Dezember vollumfänglich in den Fahrplan integriert werden. Inclusion
Handicap bieten die SBB weiterhin einen lösungsorientierten Dialog an.
Der Dachverband der Behindertenorganisationen bemängelt unter anderem, die Rampen vom
Zug auf den Perron seien so steil, dass Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ohne Hilfe nicht
aussteigen könnten.
Einige der bemängelten Punkte wollen die SBB nun von sich aus ändern. Es handelt sich dabei
Kennzeichnungen, Leitsysteme mit taktilen Markierungen und Monitore, auf denen
Reiseinformationen wiedergegeben werden.
#2 RE: SBB Doppelstockwagen dürfen fahren - Gericht hat positiv entschieden von Marius D.
18.02.2018 19:59

Argh. Muss denn der ganze Text unterstrichen sein? Da bekommt man ja Augenkrebs.
#3 RE: SBB Doppelstockwagen dürfen fahren - Gericht hat positiv entschieden von Marcel Hilgers
18.02.2018 20:46

Hab das mal passend formatiert...
#4 RE: SBB Doppelstockwagen dürfen fahren - Gericht hat positiv entschieden von Rolf Aretz
18.02.2018 22:28

ich bitte da um nachsicht, aber ich komm mit den knöpfen einfach nicht klar.
danke marcel für das umformatieren.