MöBahn.de - Das etwas andere Forum für den ÖPNV » ÖPNV in Deutschland, Europa und der Welt » Informationen rund um den ÖPNV » Vorstellungen » Vorstellung: Türsicherungssysteme der DB

Dann hier mal die Auflistung der Schließsysteme:
TB0: Türblockierung ab 0 Km/h. Nach Freigabe des Tf´s (Taster To) sind die Türen freigegeben, ab ca. 5 Km/h entriegeln sich diese automatisch und nach Stillstand fällt dann der Druck von den Türen ab. (Silberlinge) Türen in beide Richtung geöffnet, keine Seitenselektive Türwahl möglich! Bei allen Dosto ist TB0 noch als Rückfallebene bei TAV oder SAT Störung vorhanden. Dort sind die Türen dann ab 5 Km/h freigegeben und lassen sich öffnen, der grüne Kranz leuchtet dann nicht auf, da beide Türseiten freigegeben sind. Geschlossen werden die Türen durch den Zugbegleiter. Dieser gibt einen Achtungspfiff, schlüsselt an seiner Türe wodurch sie alle anderen schließen, gibt dann dem Tf die Fertig meldung, dieser kann abfahren. Der Tf hat KEINE Kontrolle darüber, ob wirklich alle Türen geschlossen sind, es gibt für TB0 keine Leuchtmelder o.ä. Der Tf muss die Abfahrt überwachen, sprich aus dem Fenster gucken!
SAT: Selbstabfertigung Triebfahrzeugführer. Es handelt sich hierbei um eine Seitenselektive Türsteuerung. Der Tf wählt die Aussiegseite vor. Die Türen werden dann automatisch bei zwischen 3 und 5 Km/h freigegeben. Im Führerstand gibt es zwei Leuchtmelder. Sind alle Türen geschlossen sind diese aus, sind einzelne oder alle Türen geöffnet blinkt er. Im Grunde kann der Tf, wenn der den gesamten Zug überblickt (max. 4 Wagen, ab 5 Zub erforderlich) den Zug selbst abfertigen. Sprich rausgucken, Türen schließen und abfahren. Er muss sich allerdings davon überzeugen können, das alle Türen geschlossen sind. Wenn er nicht alle Wagen sieht muss er ggf. aussteigen. Dazu gibt es bei SAT gefahrenen Zügen in NRW den Zugbegleiter. Dieser schlüsselt sich an jedem Bahnsteig frei, gibt einen Achtungspfiff auf, der Tf schließt über Tz -Schalter die Türen. Der Zub überzeugt sich davon das alle Türen geschlossen sind, gibt dem Tf dann die Fertigmeldung (orangene Kelle) und steigt selber ein. Nachdem das blinklicht im Führerstand erloschen ist kann der Tf abfahren. Der Tf muss bei der Abfahrt nichtmehr rausgucken!
TAV: Technisches Abfertigungverfahren. Die Türen werden wieder Seitenselektiv vorgewählt. Kurz vor Stillstand wird der Tf durch einen Piepston (oder eine Stimme [BR146.1&2]) aufgefordert, die Türen freizugeben (über den To Schalter). Sobald die Abfahrtszeit erreicht ist, nimmt der Tf die Türfreigabe zurück. Durch einen Leuchtmelder bekommt er dann angezeigt welchen Zustand die Türen haben. (Leuchtmelder aus: Türen freigegeben; Leuchmelder blinkend: Türfreigabe zurück genommen, Türen laufen zu; Leuchtmelder an: Türen geschlossen, Abfahrt möglich) Der Tf darf losfahren, OHNE aus dem Fenster geguckt zu haben, der Zugbegleiter brauch ebenfalls nichtmehr aussteigen (ausnahmen Vorhanden, z.B. Duisburg Hbf - Bahnsteigkrümmung). Nach mehreren Zwischenfällen im TAV soll der Lokführer nun einen Serviceblick tätigen, welcher allerdings NICHT fest vorgeschrieben ist.
Aufgrund mehrerer Unfälle ist das TAV in den Triebwagen ET423-426 bereits verboten, alle neu ausgelieferten Doppelstockwagen haben das TAV ebenfalls verboten, Grund: Türen verfügen nicht über Lichtgitter sondern nur über eine sehr kleine Lichtschschranke. In den Dosto der ersten Bundenbahn Beschaffung (Fahrzeuge laufen auf der RE4/9) ist das TAV bereits verboten. Grund: Fehlende Gummimatte mit Kontakten auf der Trittstufe. Bei den neueren Dosto ist es allerdings zu erwarten, dass das TAV wieder verboten wird und die Züge alle im SAT gefahren werden müssen.
Danke für deine Arbeit das hier nochmal zu schreiben
Ist zwar nur ein kleiner Fehler aber bei TAV ,4. Sat Leutmelder sollte glaubich Leuchtmelder heißen aber nur nebenbei

Ups! geändert ;)

In SAT dürfen vom Tf alleine nur 4 Wagen überwacht werden. Ab dem 5. Wagen wird ein Zugbegleiter benötigt, je weitere 5 Wagen je einen Zugbegleiter mehr...

Okay, war mir nicht sicher. Danke. Stimmt, deshalb darf die S-Bahn ja nicht mit 5 Wagen fahren...

Das Spannende ist ja, dass sie das mehrfach gemacht hat. Zuletzt allerdings nicht hier bei uns sondern rund um und in Berlin.

Zitat von Marius Gerads
Okay, war mir nicht sicher. Danke. Stimmt, deshalb darf die S-Bahn ja nicht mit 5 Wagen fahren...
Ein Verbot diesbezüglich gibt es nicht. Ab dem 5. Wagen muss halt ein Zugbegleiter an Bord sein. Die Regelungen gelten übrigens allgemein (also auch bei TB0 und TAV), deswegen sind die meisten Fernzüge auch mit 8 Wagen unterwegs.
Du hast übrigens eine Sicherung vergessen:
SSTF: Seitenselektive Türsteuerung Fernverkehr. Die "Seitenselektive Türsteuerung Fernverkehr" ist grundsätzlich von der Funktion her eine TB0, bei der allerdings die Seite der Freigabe selektiert werden kann. Das System kommt bei IC- und ICE-Zügen sowie bei der ehemaligen MET-Garnitur zum Einsatz.