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Ein sehr intersanter Bericht:
http://www.wdrmaus.de/sachgeschichten/sa...te.php5?id=2595

Hmm... schön die RE9 xD

Und lügen tun die auch... wer kontrolliert denn bei uns die Bü's? Ein Mensch oder ein Computer gesteuertes Radar? ;D

An dem gezeigten Bahnübergang der Mensch...also vollkommen korrekt. Auf jeden Fall schön erklärt...

Schön erklärter Bericht, sachlich korrekt und dennoch für jedermann verständlich.
Schöne 110er mit n-Wagen :D.
Zwei Fragen:
1.Bei Minute 4:25 sieht man einen Dosto-Steuerwagen der neueren Generation... Ich weiß, dass auf dem RE 9 ab Dezember 2010 eben solche mit 120ern die Verstärker bilden...
Kommen diese jetzt schon mit 111ern im Alltagsverkehr zum Einsatz oder war es eine Probefahrt?
2. Bei 5:05 wird erwähnt, dass bei Schnellfahrten keine Bahnübergänge vorhanden seien dürfen...
Liege ich richtig, dass BÜs auch unter LZB nur mit 160 km/h maximum befahren werden darf?
Auf Neubaustrecken mit befestigter Fahrbahn kann es doch eigentlich überhaupt keine BÜs mehr geben, oder?
Danke für hilfreiche Antworten...
Liebe Grüße,
Lukas

Zu 1: Der neuere Steuerwagen ist so wie ich das sehe einfach nur eine Fahrzeugausleihe von einer anderen Linie, weil (mal wieder) der passende defekt war. Von den ganz neuen Steuerwagen ist bisher nur einer da und steht sich in der Regel in Aachen die Räder eckig...
Zu 2: Bis 2008 durften Bahnübergänge nicht in LZB-Systeme eingebunden werden, seit 2008 ist dies theoretisch möglich (wurde bisher aber nur bei Stadtbahnen so genutzt, siehe Düsseldorf <-> Krefeld mit der ALF-B). Ansonsten zitiere ich Wikipedia:
Zitat
Auf Eisenbahnstrecken mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 160 km/h sind in Deutschland Bahnübergänge unzulässig. Beim Neubau von Eisenbahnstrecken, sogenannten Neubaustrecken, ist, auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur bis zu 160 km/h beträgt, der Neubau von Bahnübergängen in der Regel nicht mehr genehmigt. Genaueres regelt hierzu das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Auf den Hauptstrecken im Netz der Deutschen Bahn ist man bestrebt, die Anzahl der Bahnübergänge immer weiter zu reduzieren. Sie werden ersatzlos geschlossen oder durch Über- oder Unterführungen ersetzt.

Die "neuen" Steuerwägen sind meist die 763.6 oder 765.5 von DB Regio Aachen. Der neue von der DB Unkrautbahn ist bislang nur ein paar mal auf Probefahrt unterwegs gewesen.
Danke für die Antworten... Eine kleine Verbesserung trotzdem noch:
Zitat
Bis 2008 durften Bahnübergänge nicht in LZB-Systeme eingebunden werden, seit 2008 ist dies theoretisch möglich (wurde bisher aber nur bei Stadtbahnen so genutzt, siehe Düsseldorf <-> Krefeld mit der ALF-B).
Dass das bis 2008 nicht möglich war, will ich nicht bezweifeln... Aber der zweite Teil der Aussage, dass das nur bei Stadtbahnen gemacht wird, ist falsch... Hier der Beweis: