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#1

Prüfer rügen S21-Rechnung

in Allgemein 19.07.2011 22:47
von Walter K.
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Bundesrechnungshof
Prüfer rügen S21-Rechnung
Der Bundesrechnungshof hält die aktuellen Kostenangaben für Stuttgart 21 weiterhin für zu niedrig. Dokumente würden inzwischen beweisen, dass die Bahn hohe Mehrkosten über viele Jahre teilweise sogar mit Vorsatz verschwiegen habe.
http://www.fr-online.de/wirtschaft/spezi...78/-/index.html

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#2

RE: Prüfer rügen S21-Rechnung

in Allgemein 19.07.2011 22:49
von Walter K.
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Interne Unterlagen
Bahn soll Stuttgart-21-Kosten frisiert haben

Dieser Vorwurf wiegt schwer: Nach SPIEGEL-Informationen veröffentlichte die Bahn über Jahre niedrigere Kosten für Stuttgart 21 als intern berechnet. Demnach hätte der Konzern das Mega-Projekt bereits vor zwei Jahren stoppen müssen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...,772001,00.html

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#3

RE: Prüfer rügen S21-Rechnung

in Allgemein 31.08.2011 16:48
von Walter K.
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Zitat von Walter K.
Bundesrechnungshof
Prüfer rügen S21-Rechnung
Der Bundesrechnungshof hält die aktuellen Kostenangaben für Stuttgart 21 weiterhin für zu niedrig. Dokumente würden inzwischen beweisen, dass die Bahn hohe Mehrkosten über viele Jahre teilweise sogar mit Vorsatz verschwiegen habe.
http://www.fr-online.de/wirtschaft/spezi...78/-/index.html


30.08.2011: Juristen zu Stuttgart 21: Kostenüberschreitung und arglistige
Täuschung. Eine Erläuterung zu den Rechtsfolgen.
http://www.kontextwochenzeitung.de/filea...ereinbarung.pdf

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#4

RE: Prüfer rügen S21-Rechnung

in Allgemein 23.12.2011 00:18
von Walter K.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) lehnte Akteneinsicht ab, da er "weder eine Behörde ist noch öffentlich rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt".

Das Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 26.10.2011, Aktenzeichen: 8 A 2593/10 stellte im Berufungsverfahren fest, dass das Gesetz für Informationsfreiheit auch für den Bundesrechnungshof gilt (Anlage 2):

I. Der Bundesrechnungshof ist eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Diese Norm erfasst alle Stellen des Bundes, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (1). Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes sind lediglich Tätigkeiten der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, nicht aber auch "sonstige unabhängige Tätigkeiten" (2). Der Bundesrechnungshof nimmt öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahr (3).

Deshalb wurde Antrag auf Akteneinsicht in den Brief des BRH gestellt: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/1112brh.htm

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